Abstimmungstermin:
09. Juni 2024

Tage bis zur Abstimmung

Referendum Stromgesetz

Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien

Abstimmungstermin:
09. Juni 2024

Tage bis zur Abstimmung

In den kalten Monaten ist unser Land auf Stromimporte angewiesen. Importe sind aber nicht immer im gleichen Umfang möglich. Das hat einerseits mit internationalen Konflikten wie dem Krieg in der Ukraine zu tun. Andererseits brauchen die europäischen Länder selbst mehr Strom, um fossile Energieträger zu ersetzen. Die Schweiz kann daher nicht darauf zählen, jederzeit genügend Strom importieren zu können. Das könnte zu Engpässen bei der Stromversorgung führen. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit hat das Parlament deshalb das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.

Argumente der Befürworter

Die Vorlage schafft die Voraussetzungen, um den Ausbau der Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien im Inland zügig voranzutreiben. Dies geschieht mit Rücksicht auf Natur und Landschaft. Der rasche Ausbau ist notwendig, damit sich die Schweizer Bevölkerung und die Wirtschaft weiterhin auf eine sichere Stromversorgung verlassen können. Bundesrat und Parlament unterstützen die Vorlage insbesondere aus den folgenden Gründen:

Versorgungssicherheit

Solaranlangen auf Gebäuden bieten das grösste und am schnellsten realisierbare Potenzial zur Stärkung der Versorgungssicherheit. Die Vorlage sorgt dafür, dass dieses Potenzial genutzt werden kann. Sie erleichtert zudem den raschen Bau national bedeutender Produktionsanlagen zur Nutzung von Wasserkraft und von Solar- und Windenergie.

Unabhängigkeit

Der rasche Ausbau der inländischen Stromproduktion verringert die Abhängigkeit von Energieimporten und vermindert zusammen mit der Energiereserve auch das Risiko von kritischen Versorgungslagen. Somit stärkt die Vorlage die Unabhängigkeit in der Energieversorgung.

Schonung von Natur und Landschaft

Der Ausbau der grossen Anlagen für die Stromproduktion erfolgt mit Rücksicht auf Natur und Landschaft. In besonders schützenswerten Gebieten dürfen grundsätzlich weiterhin keine neuen Anlagen gebaut werden.

Fokus auf geeignete Gebiete

Der Bau von Windkraft- und grossen Solaranlagen, die für die Versorgungssicherheit der Schweiz besonders wichtig sind, soll anders als heute auf ausgewählte Gebiete konzentriert werden, die für die Nutzung von Wind- und Sonnenenergie geeignet sind. Dadurch werden Landschaft und Natur geschont.

Unterstützung von Umweltorganisationen

Bei der Speicherwasserkraft fokussiert die Vorlage auf Projekte, auf die sich die grossen Umweltorganisationen WWF und Pro Natura sowie der Fischereiverband im Grundsatz verständigt haben. Damit erfolgt der Ausbau gezielt dort, wo dies auch aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes verträglich ist.

Demokratische Rechte gewahrt

Die erleichterten Planungsbedingungen für wichtige Wind- und Solaranlagen ändern nichts an den demokratischen Mitsprachemöglichkeiten der Bevölkerung. Abstimmungen zu konkreten Projekten bleiben weiterhin möglich.

Anreize ohne neue Pflichten und Abgaben

Für Solaranlagen auf Dächern und an Fassaden gibt es weiterhin finanzielle Beiträge. Bundesrat und Parlament setzen damit auf Investitionsanreize statt auf neue Pflichten. Der Ausbau erfolgt, ohne die Stromkonsumentinnen und -konsumenten mit neuen Abgaben zu belasten.

Umsetzung langfristiger Ziele

Im Juni 2023 hat die Schweizer Stimmbevölkerung Ja gesagt zum Klima- und Innovationsgesetz. Dieses hält als Ziel fest, dass die Schweiz bis 2050 klimaneutral wird. Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien ist eine zentrale Grundlage, um dieses Ziel zu erreichen.

Argumente der Gegner

Das Gesetz über erneuerbare Energien erleichtert das Roden von Wäldern, erlaubt die Verschandlung von Landschaften und die Vernichtung geschützter Biotope. Es schränkt die Souveränität des Volkes, der Kantone und wenn nicht gar der Gemeinden ein. Dabei gibt es Alternativen, um die Stromversorgungssicherheit zu garantieren. Anstatt diesen massiven Angriff auf unsere Natur und unsere Demokratie zuzulassen, müssen wir zuerst das Potenzial für Solaranlagen auf bestehenden Gebäuden und Infrastrukturen ausschöpfen!

Interessenabwägung ausgeschaltet

Heute muss für jeden Solar und Windpark eine Interessenabwägung vorgenommen werden, insbesondere zwischen  Naturschutz und Energieproduktion. Mit dem neuen Gesetz erhält die Stromproduktion (z.B. wenn Alpweiden mit Solarpanels überzogen werden sollen) prinzipiell Vorrang vor praktisch allen anderen Interessen.

Zerstörung unserer Landschaften

Das Gesetz ermöglicht es, Infrastrukturen für die Stromproduktion in geschützten Landschaften zu bauen, die im Bundesinventar für geschützte Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) eingetragen sind, ohne dass Schutz- oder Ausgleichsmassnahmen getroffen werden müssen.

Solarparks in den Alpen

Gigantische Solarparks können künftig in den Alpen, im Mittelland und im Jura gebaut werden. Das ist ein irreparabler Schaden für die schönsten Gegenden unseres Landes.

Waldrodungen erleichtert

Das Gesetz erleichtert das Roden von Wäldern für den Bau von Windkraftanlagen. Im Kampf gegen den Klimawandel sind die Wälder jedoch unsere besten Verbündeten, für uns und für künftige Generationen. Es muss prioritär sein, unsere Wälder zu erhalten.

Neue Staumauer in der Nähe des Matterhorns

Naturgebiete werden geflutet: Mit dem neuen Gesetz werden faktisch 16 neue Wasserkraftanlagen bewilligt, namentlich der Trift-Stausee (BE) und der Gorner-Stausee (VS).

Angriff auf die Demokratie

Gesetz ermächtigt den Bundesrat, die Bewilligungsverfahren für Anlagen zur Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien zu verkürzen – sei es in der Natur oder in der Nähe von Wohngebieten. Die Souveränität des Volkes, der Kantone und wenn nicht gar der Gemeinden wird eingeschränkt: Die Möglichkeit, sich auf lokaler Ebene gegen Projekte zu wehren, könnte verschwinden.

Auf den Dächern statt in der Natur

Das Gesetz muss so überarbeitet werden, dass sowohl der Naturschutz als auch die Energiewende und die Energiesicherheit gewährleistet sind. Es gibt Alternativen zur Verschandlung der Natur. Zuerst müssen wir Energie sparen und das Potenzial für Solaranlagen auf bestehenden Gebäuden und Infrastrukturen ausschöpfen! Das Gesetz zerstört Landschaften in Siedlungsnähe und in der unberührten Natur, und es tritt die Volksrechte mit Füssen. Es muss daher abgelehnt werden!

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