Abstimmungstermin:
09. Juni 2024

Tage bis zur Abstimmung

Prämien-Entlastungs-Initiative

Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien»

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Ausgangslage

Wer in der Schweiz krank ist, erhält die nötige medizinische Behandlung. Seit 1996 übernimmt die obligatorische Krankenversicherung die Kosten dafür. Die Krankenversicherung wird über die Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungen (Franchise, Selbstbehalt, Spitalkostenbeitrag) finanziert. Die Kosten der Krankenversicherung sind in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen. Um sie zu decken, mussten die Prämien entsprechend erhöht werden. Die Prämien stiegen im Verhältnis deutlich mehr als die Löhne.

Die Initiative

Die Prämien-Entlastungs-Initiative fordert, dass alle Versicherten höchstens 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien aufwenden müssen und dass sie für den Betrag darüber hinaus eine Prämienverbilligung erhalten. Der Bund müsste diese zu mindestens zwei Dritteln finanzieren, die Kantone müssten den Rest übernehmen. Wie das verfügbare Einkommen definiert wird und welche Prämie massgebend ist, müsste das Parlament bei der Umsetzung der Initiative bestimmen.

Argumente der Befürworter

In den letzten zwanzig Jahren haben sich die Prämien mehr als verdoppelt. Gleichzeitig sind Löhne und Renten kaum gestiegen. Mit der Prämien-Entlastungs-Initiative werden die Prämien gedeckelt und dürfen nicht mehr als zehn Prozent des verfügbaren Einkommens ausmachen. Das schützt nicht nur Personen mit tiefen Löhnen, sondern auch Familien, Rentner-Paare und Personen mit durchschnittlichen Einkommen. Eine vierköpfige Familie mit einem Haushaltseinkommen von zusammen 9000 Franken netto spart dank der Initiative monatlich im Schnitt mehrere Hundert Franken.

Löhne stagnieren, Prämien explodieren

Krankenkassenprämien steigen seit Jahren. Gleichzeitig sparen die Kantone auf Kosten des Mittelstands. Gemessen an der Bevölkerung gibt eine deutliche Mehrheit der Kantone heute selber weniger Geld für Prämienverbilligungen aus als vor zehn Jahren. Diese Entwicklung verschärft das Problem der Kopfprämien, denn ein Manager bezahlt gleich viel für die Grundversicherung wie eine Verkäuferin. Um die Kosten wieder gerechter zu verteilen, braucht es mehr Prämienverbilligungen.

Auch für Pensionierte und Einzelpersonen

Die Krankenkassenprämien sind wie eine Steuer, die alle bezahlen müssen. Doch im Gegensatz zu anderen Steuern sind die Prämien nicht begrenzt, sondern steigen jedes Jahr. Mit der Prämien-Entlastungs-Initiative wird eine Deckelung bei zehn Prozent des verfügbaren Einkommens gefordert. Das kommt nicht nur Personen mit tiefen Löhnen zugute. Einzelpersonen mit einem Netto-Einkommen von bis zu rund 5000 Franken werden von der geforderten Deckelung profitieren.

Politik wird zum Handeln gezwungen

Heute zahlen die Versicherten den Preis dafür, dass die Lobbys der Pharmakonzerne und der Gesundheitsbranche ihre Interessen durchsetzt. Sie hat bisher verhindert, dass die Politik die Gesundheitskosten in den Griff bekommt. Das hat höhere Prämien für uns alle zur Folge. Bei einer Annahme verschiebt sich der Druck der steigenden Gesundheitskosten weg von den Prämienzahlenden hin zur Politik. Bund und Kantone haben neu einen Anreiz, endlich bei den Medikamentenpreisen und dem teuren Pseudo-Wettbewerb zwischen den Kassen vorwärts zu machen.

Wer profitiert von der Initiative?

Familie mit zwei Kindern
Eine vierköpfige Familie mit einem Haushaltseinkommen von zusammen 9000 Franken netto spart monatlich im Schnitt mehrere Hundert Franken.

Pensionierte, Einzelperson
Pensionierte und Einzelpersonen mit einem Netto-Einkommen bis zu 5000 Franken profitieren von der geforderten Deckelung der Prämien.

Quelle: Berechnungen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes mit Zahlen des Bundesamtes für Gesundheit und des Bundesamtes für Statistik; die Berechnungen basieren auf der Annahme, dass das Parlament und der Bundesrat die Initiative so umsetzen, wie es das Initiativkomitee vorschlägt Grafik-RZ1-DE .

Argumente der Gegner

Die Initiative würde zwar einen Teil der Bevölkerung bei den Prämien entlasten, hätte für den Bund und die Kantone aber jährliche Mehrkosten in Milliardenhöhe zur Folge. Ausserdem setzt die Initiative nicht bei den Ursachen an, denn sie wirkt nicht gegen die stark steigenden Kosten der obligatorischen Krankenversicherung. Bundesrat und Parlament haben einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, der die Prämienverbilligung erhöht, wenn auch weniger stark als die Initiative. Zudem setzt der Gegenvorschlag einen Anreiz, das Kostenwachstum zu bremsen. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative insbesondere aus folgenden Gründen ab:

Initiative kostet zu viel

Die Initiative hätte für Bund und Kantone sehr hohe Mehrkosten zur Folge. Sie müssten zusätzliche Ausgaben von mehreren Milliarden Franken pro Jahr finanzieren, etwa mit Steuererhöhungen oder mit Sparmassnahmen in anderen Bereichen.

Initiative schafft neuen Fehlanreiz

Der Bund müsste neu zwei Drittel der Prämienentlastung bezahlen. Damit würde er auch für Kosten aufkommen, die stark von den Kantonen beeinflusst werden. Denn für die Gesundheitsversorgung sind weitgehend die Kantone zuständig. Damit schafft die Initiative einen neuen Fehlanreiz: Die Kantone hätten weniger Druck, ihre Gesundheitsversorgung effizient und kostenbewusst zu organisieren.

Initiative blendet Ursachen aus

Die Initiative bekämpft die Ursachen der hohen Prämien nicht. Sie setzt keine Anreize, um den Anstieg der Kosten der obligatorischen Krankenversicherung zu bremsen und dadurch die Prämienzahlenden zu entlasten. Insbesondere das Problem medizinisch unnötiger Leistungen würde mit der Initiative nicht angegangen.

Gegenvorschlag wirkt kostendämpfend

Bundesrat und Parlament nehmen mit ihrem indirekten Gegenvorschlag das Anliegen der Initiative auf: Jeder Kanton müsste einen Mindestbeitrag zur Prämienverbilligung leisten. Dadurch würden viele Menschen mehr als heute bei den Prämien entlastet. Im Gegensatz zur Initiative setzen Bundesrat und Parlament auch einen Anreiz zur Kostendämpfung. Denn der Mindestbeitrag des Kantons an die Prämienverbilligung wäre jeweils abhängig von den Kosten in diesem Kanton. Wenn es dem Kanton gelingt, das Kostenwachstum zu bremsen, etwa durch eine effiziente Spitalplanung, würde er auch bei den Ausgaben für die Prämienverbilligung sparen.

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