FAQ

Hier sind ein paar Schritte, die Dir weiterhelfen können:

Spam-Ordner überprüfen: Schau in Deinem Spam- oder Junk-Ordner nach. Manchmal landen Bestätigungsemails dort versehentlich.

Bist Du sicher, dass Du die E-Mail-Adresse korrekt angegeben hast? Eventuell hat sich ein Tippfehler bei der Eingabe der E-Mail-Adresse eingeschlichen. Versuche es erneut mit der richtigen E-Mail-Adresse. Keine Sorge, Du wirst nicht doppelt erfasst sein, da Registrierungen ohne Bestätigung nach einer gewissen Zeit automatisch gelöscht werden.

Support kontaktieren: Wenn Du die E-Mail nicht finden kannst oder weiterhin Probleme hast, schreib uns einfach eine Nachricht an it-support@verfassungsfreunde.ch. Wir sind hier, um zu helfen und sicherzustellen, dass alles reibungslos läuft!

Ja, Auslandschweizer können sich gerne bei 100k beteiligen. Beim Ausfüllen des Unterschriftenbogens sollten sie in der Spalte “Wohnadresse” ihre Adresse im Ausland mit Postleitzahl, Wohnort und Wohnsitzstaat angeben und die Rubriken “Kanton, PLZ, Gemeinde” mit den Angaben zu ihrer letzten schweizerischen Stimmgemeinde ausfüllen (sofern sie beim Wegzug der Gemeinde ihre neue Adresse im Ausland gemeldet haben). Bitte den unterschriebenen Bogen dann per Post zusenden. Nur Original-Unterschriftenbögen werden akzeptiert.

Der Newsletter erscheint durchschnittlich einmal pro Monat, um über den Stand der Dinge zu berichten. Dies soll keine Werbung für Initiativen oder Referenden sein. Der Newsletter von 100k (geht an alle 100k-Mitglieder) hat also rein informativen Charakter – ihr könnt ihn lesen oder löschen.

Besteht das Bedürfnis, ein Referendum oder eine Initiative zu lancieren, gibt es für die Initianten und Initiantinnen die Möglichkeit, vor Start der umfangreichen Massnahmen, den Grundtenor bei den 100k-Mitglieder mittels Umfrage abzuholen.

Der Call-to-Action wird deutlich gekennzeichnet und dann seid ihr gefordert. Das ist ein Aufruf, um in Aktion zu treten: Unterschriftenbogen ausdrucken, unterschreiben, frankieren und an das Initiativ- oder Referendumskomitee zurücksenden.

Ja. Dieser Schritt erspart dem Referendums- oder Initiativkomitee Zeit. Stimmt etwas mit der Unterschrift nicht, kannst Du dies direkt auf der Gemeinde korrigieren, auch wird der doppelte Postweg wegfallen. Klar braucht der Gang zur Gemeinde deinerseits Zeit, ist ansonsten kostenlos.

Nein. Wenn Du Mitglied bei 100k bist, bist Du nicht automatisch Mitglied bei FdV. Umgekehrt auch nicht.

Wenn die Stimmberechtigten gegen Beschlüsse des Parlaments sind, können sie das Referendum ergreifen (fakultatives Referendum). Das Referendumskomitee muss dann innerhalb von 100 Tagen 50 000 gültige handschriftliche Unterschriften sammeln. Diese Frist beginnt zu laufen mit dem Tag, an dem der betreffende Erlass amtlich veröffentlicht wird. Das Gesetz tritt nur in Kraft, wenn es von der Mehrheit der Abstimmenden angenommen wird.

Die eidgenössische Volksinitiative ist ein politisches Instrument, welches den Bürgern ermöglicht, die Bundesverfassung zu ändern. Damit eine Volksinitiative zustande kommt, müssen die Initianten innerhalb von 18 Monaten 100’000 handschriftliche Unterschriften von stimmberechtigten Personen sammeln.

Wir denken – ja – es funktioniert. Die Beweise dafür sind Abstimmungen wie die zu den Themen CO2 und E-ID, welche massiv gefördert und trotzdem nicht angenommen wurden. Zudem hat ein Team der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in den letzten Jahren jeweils die eidgenössischen Wahlen beobachtet.
Es kann sein, dass einzelne Kontrollpunkte nicht eingehalten werden.
Falls man dazu Evidenz hat, kann jede Privatperson eine Anzeige einreichen. Jeder Polizeiposten nimmt eine Strafanzeige mündlich oder schriftlich entgegen. Sie können auch die Staatsanwaltschaft informieren.

Hier kannst Du das Ergebnis unserer internen Analyse zum Wahlvorgehen bei Referenden und Initiativen im September 2021 downloaden: Wahlmanipulation-PDF

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