Abstimmungstermin:
09. Juni 2024
Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit (STOPP Impfpflicht)
Abstimmungstermin:
09. Juni 2024
Ausgangslage
Bundesrat und Kantone ergriffen während der Corona-Pandemie teils einschneidende Massnahmen. Ziel war es, die Ausbreitung des Virus zu bremsen, die Bevölkerung zu schützen und eine Überlastung der Spitäler zu verhindern. Die Schweiz setzte früh auf die Beschaffung neuer Impfstoffe. Die Impfung war ein wesentlicher Teil der Strategie zur Bewältigung der Pandemie. Ab 2021 konnte sich die Schweizer Bevölkerung impfen lassen. Rund 70 Prozent nutzten diese Möglichkeit. In der Folge wurden viele Schutzmassnahmen wieder aufgehoben. Für Personen, die nicht geimpft oder genesen waren, blieben vorübergehend gewisse Einschränkungen bestehen.
Initiativtext
Der Initiativtext verwendet den Ausdruck «Impfung» nicht. Vielmehr verlangt er allgemein, dass für staatliche Eingriffe in die körperliche und geistige Unversehrtheit die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen muss. Zudem soll eine Person, die ihre Zustimmung verweigert, weder bestraft werden dürfen noch soll sie deswegen soziale oder berufliche Nachteile haben.
Argumente der Befürworter
Ja, folgende Frage stellt sich uns in dieser Abstimmung: Wollen wir in Zukunft weiterhin frei über unseren Körper entscheiden können? Ein Sklave würde dies mit einem überzeugten und kräftigen Ja beantworten, denn er weiss, wie es ist, ein Leibeigener zu sein. Der Mensch ist nur frei, wenn er in Eigenverantwortung mit überzeugtem Ja selbst bestimmen kann, was in den Körper kommt, und nicht die Politik. Vertrauen Sie nie nur der Politik, denn niemand weiss, wie die Welt in 5 Jahren aussehen wird.
Ja zur letzten Bastion der Freiheit
Weder Politik, Pharmaindustrie noch internationale Organisationen sollen entscheiden können, ob ein implantierbarer Microchip, Nanopartikel, eine Gen Manipulation, eine Impfung oder etwas anderes in unseren Körper kommt, Punkt! Deshalb Ja zur letzten Bastion der Freiheit!
Microchip für Arbeiter
2018 legte das Europäische Parlament die Studie «The Use of Chip Implants for Workers» (Der Einsatz von Chip-Implantaten bei Arbeitnehmern) vor, in welcher der Einsatz von Chipimplantaten bei europäischen Arbeitern beschrieben wird und die auf S. 22 festhält, dass eine Behörde aufgrund des Rechts nur dann Einfluss nehmen darf, wenn es im Interesse der nationalen öffentlichen Sicherheit oder des wirtschaftlichen Wohls des Landes, zur Verhütung von Unruhen oder Verbrechen, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral erforderlich ist oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer (Art. 8 Abs. 2 EMRK). Entscheidet hier in Zukunft auch die WHO? Warum erstellt man überhaupt eine solche Studie? Kommt die Überwachung?
Endlich Rechtssicherheit
Nicht die Bundesverfassung muss sich nach den Gesetzen richten, sondern die Gesetze nach der Bundesverfassung. Das Parlament kann bei einem Ja endlich gesetzlich festlegen, was eine körperliche Unversehrtheit ist und somit Rechtssicherheit schaffen.
WHO-Pandemievertrag rechtsunwirksam?
Bei einem Ja muss sich der Bundesrat entscheiden: Gilt die Bundesverfassung oder ein Vertrag mit einer nicht von uns gewählten Macht wie die World Health Organisation (WHO).
Was ist die Wahrheit und Freiheit?
Der Bundesrat schreibt im Antrag an das Parlament: «Bereits heute darf in der Schweiz niemand gegen seinen Willen zu einer Impfung gezwungen werden.» Entspricht dieser Satz der Wahrheit, wenn man als Ungeimpfter ausgeschlossen wird? Ist man als Pflegepersonal noch frei, wenn Jürg Grossen, Parteipräsident der GLP, am 17.7.21 über die Medien verlangt, dass Ungeimpfte äusserlich sichtbar ein Zeichen tragen müssen? Entscheiden wir bei diesem hohen psychischen Druck noch frei oder unter Zwang? Diesen Fragen müssen wir uns
stellen und daraus ergibt sich nur ein «Ja für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»!
Argumente der Gegner
Bundesrat und Parlament sind gegen die Initiative, weil das Kernanliegen, die körperliche Unversehrtheit, bereits als Grundrecht in der Bundesverfassung verankert ist. Schon heute darf zum Beispiel niemand ohne Zustimmung geimpft werden. Zudem ist unklar, welche konkreten Folgen eine Annahme der Initiative hätte – etwa für die Arbeit von Polizei und Justiz. Bundesrat und Parlament lehnen die Vorlage insbesondere aus folgenden Gründen ab:
Grundrecht ist garantiert
Das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit ist schon heute als Grundrecht in der Bundesverfassung verankert. Es schützt den menschlichen Körper vor Einwirkungen durch den Staat und darf nur aus sehr wichtigen Gründen und unter in der Verfassung festgelegten Bedingungen eingeschränkt werden.
Impfzwang ist ausgeschlossen
Die Entwicklung von Impfstoffen ist eine grosse medizinische Errungenschaft. Impfungen haben geholfen, übertragbare Krankheiten wie die Pocken auszurotten. Während der Corona-Pandemie erwies sich die Impfung als wirksames Mittel, um Menschen vor schweren Erkrankungen zu schützen. Auch beim Impfen gilt das Recht auf körperliche Unversehrtheit: Bereits heute darf in der Schweiz niemand ohne Zustimmung geimpft werden.
Ungleichbehandlung ist die Ausnahme
In Ausnahmesituationen können vorübergehende Einschränkungen für ungeimpfte Personen dazu beitragen, das Gesundheitswesen vor Überlastung zu schützen und strengere Massnahmen für alle zu verhindern. So beispielsweise während der Corona-Pandemie: Ungeimpften wurde der Zugang zu Restaurants und anderen Einrichtungen vorübergehend verwehrt, um die Betriebe nicht für alle schliessen zu müssen.
Folgen sind unklar
Die Initiative ist so allgemein und unbestimmt formuliert, dass unklar ist, unter welchen Bedingungen notwendige Eingriffe durch den Staat in die körperliche Unversehrtheit eines Menschen noch möglich wären. Diese Unklarheit betrifft zahlreiche staatliche Aufgaben, wie die Polizeiarbeit, den Strafvollzug oder das Asylwesen. Je nach Umsetzung und Rechtsprechung könnte die Erfüllung zentraler Aufgaben durch Bund, Kantone und Gemeinden erschwert werden.